Ausgabe 1-2022 : Februar

Neue Beitragsordnung

Anfang November 2021 hat die Bundesversammlung des Kolpingwerkes Deutschland eine neue und vereinfachte Beitragsordnung beschlossen, die zum 1. Januar 2023 in Kraft treten wird.

Mit dieser neuen Beitragsordnung hat die Bundesversammlung einem Anliegen entsprochen, das dem Bundesvorstand in den vergangenen Jahren immer wieder vorgetragen wurde: Die neue Ordnung sieht unter anderem eine Beitragsminderung für junge Menschen vor, die sich in Ausbildung oder Studium befinden, sowie die Einführung eines Sozialbeitrags nach bundesweit einheitlichen Kriterien.

Dem Beschluss ging ein mehrjähriger intensiver Beratungsprozess in einer von der Bundesversammlung 2016 eingesetzten „Beitragskommission“ voraus. Vorgabe der Bundesversammlung 2016 war es, dass das Beitragsaufkommen für die überörtlichen Ebenen im Kolpingwerk Deutschland unverändert bleibt. Für die Kolpingsfamilien kann es dabei zu einer Zu- oder Abnahme der Beitragssumme von bis zu fünf Prozent kommen. Die Auswirkung hängen insbesondere von der Altersstruktur der jeweiligen Kolpingsfamilie ab. Kolpingsfamilien mit einer jungen Mitgliederstruktur zahlen etwas weniger, Kolpingsfamilien mit einer älteren Mitgliederstruktur zahlen etwas mehr.

Die Beitragskommission hat gerade diesen Punkt intensiv beraten und großen Wert darauf gelegt, dass sich für alle Kolpingsfamilien nur eine geringe Veränderung ergibt. Mit Blick auf die seit einigen Jahren immer wieder gewünschte Einführung einer Beitragsminderung für junge Menschen sowie eines bundesweiten Sozialbeitrags bittet das Kolpingwerk Deutschland für diese solidarische Veränderung um Verständnis und Unterstützung.

Die neue Beitragsordnung sowie detaillierte Erläuterungen zu allen Veränderungen wurden an alle Leitungsverantwortlichen sowie die Kassierer_innen der Kolpingsfamilien im Kolpingwerk Deutschland versendet. Die entsprechenden Anlagen haben digital auch alle Delegierten der Bundesversammlung 2021, die Diözesan- und Landesverbände/Regionen im Kolpingwerk Deutschland sowie die Mitglieder des Bundesvorstandes zur Kenntnis erhalten.

Die Unterlagen zur neuen Beitragsordnung stehen auch zum Download bereit unter www.kolping.de/beitragsordnung. In Vorbereitung ist zudem eine umfangreiche „Handreichung Beitragsordnung 2023 für das Kolpingwerk Deutschland“ – ergänzt um PowerPoint-Präsentationen. Die Veröffentlichung – gedruckt und digital ist für dieses Frühjahr vorgesehen.


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