Ausgabe 4-2022 : Oktober

Bußgelder für einen guten Zweck

Geldauflagen und Bußgelder können nun auch der gemeinnützigen Arbeit des Kolpingwerkes Deutschland zu Gute kommen.

Bei Vergehen, also minderschweren Straftaten, können die Staatsanwaltschaft oder der Richter dem Betroffenen die Zahlung einer Geldauflage zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung auferlegen. Um bei den Auflagen bedacht zu werden, hat sich das Kolpingwerk Deutschland nun als Geldauflagenempfänger in einem zentralen Verzeichnis gemeinnütziger Organisationen registrieren lassen.

Zunächst gilt die Registrierung für die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, sie soll aber in diesem Jahr auf alle Bundesländer ausgeweitet werden.

Die Geldauflagen kommen der Gemeinschaftsstiftung des Kolpingwerkes Deutschland zu Gute und fließen zu 100 Prozent in die Projektarbeit ein. Die Gemeinschaftsstiftung fördert mit den vier Fonds "Junge Menschen", "Arbeitswelt", "Familie" und "Eine Welt" die soziale Arbeit des Kolpingwerkes.