Ausgabe 1-2021 : Februar

Ja zum Einmalbetrag

Marion und Sebastian Schlutz sind Mitglieder der Kolpingsfamilie Freyung und haben sich letztes Jahr dazu entschieden, den Einmalbetrag zu zahlen.

Anstatt eines jährlichen Beitrages können Mitglieder auch eine einmalige Zustiftung an die Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland zahlen. Gegen eine Zustiftung von 1.500 Euro erfolgt eine unbegrenzte Beitragsfreistellung. Ehepaare zahlen einmalig 2.250 Euro. 

„Wir haben uns für den Einmalbetrag entschieden, weil es für alle Beteiligten Vorteile hat. Wir sparen langfristig den Mitgliedsbeitrag und haben einen kleinen steuerlichen Vorteil. Unsere Freyunger Kolpingsfamilie erhält eine höhere Ausschüttung, als wenn wir weiterhin unseren Jahresbeitrag leisten, und das Kolpingwerk Deutschland erhält eine Zustiftung, mit der es seine sinnstiftenden Projekte nachhaltig finanzieren kann. Mit der Zahlung des Einmalbetrags tun wir uns und anderen etwas Gutes – und das ganz einfach und unkompliziert. Vielleicht ist dies auch ein Modell für weitere Vereine und Verbände, auch um langfristig Mitglieder zu binden. Wir finden, der Einmalbetrag ist eine gute Sache!“

Die Zustiftung kann auch auf drei Jahresraten verteilt werden. Mit der Zustiftung wird ein Kapitalstock aufgebaut. Von den Erträgen zahlt die Stiftung stellvertretend für das Mitglied, unter anderem an die Kolpingsfamilie (15 Euro pro Einzelperson, 22,50 Euro pro Ehepaar) und das Kolpingwerk einen Zuschuss. Da der Einmalbetrag eine Zuwendung an die Gemeinschaftsstiftung ist, kann er steuerlich geltend gemacht werden. Weitere Informationen bei: 

Svenja Thomas, Spendenkommunikation, Tel.: (0221) 20701-205, E-Mail: svenja.thomas(at)kolping.de

Kolpingmitglieder und Freunde spenden und stiften

Es gibt viele Möglichkeiten, Gutes zu tun. Eine davon: spenden oder stiften. Das Kolpingwerk Deutschland hat vor 15 Jahren eine Stiftung gegründet. Inzwischen entdecken immer mehr Mitglieder die Möglichkeit, die Verbandsarbeit langfristig abzusichern. Die Gemeinschaftsstiftung des Kolpingwerkes Deutschland sucht Unterstützerinnen und Unterstützer für beispielhafte Projekte in den vier Handlungsfeldern Junge Menschen, Arbeitswelt, Eine Welt und Familie. In jedem Heft stellen wir eines dieser Projekte vor. Die Gemeinschaftsstiftung kann vielfältig und ideenreich unterstützt werden, zum Beispiel durch Verzicht auf Geburtstags- und Jubiläumsgeschenke oder Kranz- und Blumenspenden, ebenso durch Vermächtnisse oder Erbschaften.

Für die Höhe der Zuwendung für gemeinnützige Zwecke gibt es keine Vorgaben. Sie werden steuerrechtlich unterschiedlich behandelt: Zuwendungen (also Spenden und Mitgliedsbeiträge) können in Höhe bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte eines Steuerpflichtigen als Sonderausgaben abgezogen werden (§ 10 b Abs. 1 S. 1 EStG). Bei einer Zustiftung kann der Zuwendungsgebende einen Höchstbetrag von bis zu einer Million Euro als Sonderausgabenabzug im Jahr der Zuwendung selbst und über den Zeitraum der folgenden neun Jahre verteilt geltend machen (§ 10 b Abs. 1a EStG, § 9 Nr. 5 GewStG).

Bankverbindung für Spenden und Zustiftungen: 
Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland
IBAN: DE 13 3705 0299 0000 1268 61