Anstatt eines jährlichen Beitrages können Mitglieder auch eine einmalige Zustiftung an die Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland zahlen. Gegen eine Zustiftung von 1.500 Euro erfolgt eine unbegrenzte Beitragsfreistellung. Ehepaare zahlen einmalig 2.250 Euro.
„Wir haben uns für den Einmalbetrag entschieden, weil es für alle Beteiligten Vorteile hat. Wir sparen langfristig den Mitgliedsbeitrag und haben einen kleinen steuerlichen Vorteil. Unsere Freyunger Kolpingsfamilie erhält eine höhere Ausschüttung, als wenn wir weiterhin unseren Jahresbeitrag leisten, und das Kolpingwerk Deutschland erhält eine Zustiftung, mit der es seine sinnstiftenden Projekte nachhaltig finanzieren kann. Mit der Zahlung des Einmalbetrags tun wir uns und anderen etwas Gutes – und das ganz einfach und unkompliziert. Vielleicht ist dies auch ein Modell für weitere Vereine und Verbände, auch um langfristig Mitglieder zu binden. Wir finden, der Einmalbetrag ist eine gute Sache!“
Die Zustiftung kann auch auf drei Jahresraten verteilt werden. Mit der Zustiftung wird ein Kapitalstock aufgebaut. Von den Erträgen zahlt die Stiftung stellvertretend für das Mitglied, unter anderem an die Kolpingsfamilie (15 Euro pro Einzelperson, 22,50 Euro pro Ehepaar) und das Kolpingwerk einen Zuschuss. Da der Einmalbetrag eine Zuwendung an die Gemeinschaftsstiftung ist, kann er steuerlich geltend gemacht werden. Weitere Informationen bei:
Svenja Thomas, Spendenkommunikation, Tel.: (0221) 20701-205, E-Mail: svenja.thomas(at)kolping.de