Ausgabe 4-2020 : November

Ja zum Einmalbetrag

Martin Klaiber ist Mitglied der Kolpingsfamilie Günzburg im Diözesanverband Augsburg. Dass er sich im April 2020 für den Einmalbetrag entschied, hat mehr als nur einen Grund.

Martin Klaiber ist mit Kolping groß geworden. „Durch meinen Vater lernte ich Kolping bereits als Kind kennen. Mit 16 Jahren wurde ich selbst Mitglied und brachte mich in der Kolpingjugend und bei den jungen Erwachsenen ein. Bis heute verbinden mich vielfältige Aktivitäten, Freundschaften und Erfahrungen mit Kolping.“ Doch auch noch auf einer anderen Ebene hält Klaiber Kolping für sehr wichtig: „Keiner sonst setzt sich derart öffentlich sichtbar und politisch wirksam für die katholische Soziallehre ein wie das Kolpingwerk.“ Dies sei, so Klaiber, ein Verdienst in einem oft widersprüchlichn und menschenfeindlichen Umfeld. „Das Kolpingwerk folgt darin bis heute seinem frommen und mutigen Gründer. Mich freut, dass ich Kolping mit dem Einmalbetrag nachhaltig unterstützen kann.“

Martin Klaiber aus der Kolpingsfamilie Günzburg (DV Augsburg) hat sich für den Einmalbetrag entschieden.

Anstelle eines jährlichen Beitrages können Mitglieder auch eine einmalige Zustiftung an die Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland zahlen. Gegen eine Zustiftung von 1.500 Euro oder 2.250 Euro für Ehepaare erfolgt eine unbegrenzte Beitragsfreistellung. Der Betrag kann auch auf drei Jahresraten verteilt werden. Mit den Geldern wird ein Kapitalstock aufgebaut, aus dessen Erträgen die Stiftung, stellvertretend für das Mitglied, unter anderem einen Beitrag an die Kolpingsfamilie (15 Euro pro einzelne Person, 22,50 Euro pro Ehepaar) und an das Kolpingwerk als Zuschuss zahlt. Da der Einmalbetrag eine Zuwendung an die Gemeinschaftsstiftung ist, kann er steuerlich geltend gemacht werden.

Weitere Informationen bei: Svenja Thomas, Spendenkommunikation, Tel.: (0221) 20 701-205 

Kolpingmitglieder und Freunde spenden und stiften

Es gibt viele Möglichkeiten, Gutes zu tun. Eine davon: spenden oder stiften. Das Kolpingwerk Deutschland hat vor 15 Jahren eine Stiftung gegründet. Inzwischen entdecken immer mehr Mitglieder die Möglichkeit, die Verbandsarbeit langfristig abzusichern. Die Gemeinschaftsstiftung des Kolpingwerkes Deutschland sucht Unterstützerinnen und Unterstützer für beispielhafte Projekte in den vier Handlungsfeldern Junge Menschen, Arbeitswelt, Eine Welt und Familie. In jedem Heft stellen wir eines dieser Projekte vor. Die Gemeinschaftsstiftung kann vielfältig und ideenreich unterstützt werden, zum Beispiel durch Verzicht auf Geburtstags- und Jubiläumsgeschenke oder Kranz- und Blumenspenden, ebenso durch Vermächtnisse oder Erbschaften.

Für die Höhe der Zuwendung für gemeinnützige Zwecke gibt es keine Vorgaben. Sie werden steuerrechtlich unterschiedlich behandelt: Zuwendungen (also Spenden und Mitgliedsbeiträge) können in Höhe bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte eines Steuerpflichtigen als Sonderausgaben abgezogen werden (§ 10 b Abs. 1 S. 1 EStG). Bei einer Zustiftung kann der Zuwendungsgebende einen Höchstbetrag von bis zu einer Million Euro als Sonderausgabenabzug im Jahr der Zuwendung selbst und über den Zeitraum der folgenden neun Jahre verteilt geltend machen (§ 10 b Abs. 1a EStG, § 9 Nr. 5 GewStG).

Bankverbindung für Spenden und Zustiftungen: 
Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland
IBAN: DE 13 3705 0299 0000 1268 61

Fotos: Markus Spiske/unsplash, privat