Ausgabe 4-2020 : November

Stimme für Zukunft

Das Kolpingwerk DV München und Freising unterstützt die Kolpingjugend, die sich für die Senkung des Wahlalters stark macht.

Der Bayerische Landtag hat im Juli 2019 einen Antrag auf Senkung des Wahlalters bei Kommunalwahlen abgelehnt. Die Kommission Familienpolitik des Kolpingwerkes DV München-Freising hat dies sehr bedauert und beschlossen, die Kolpingjugend und den BDKJ bei einer weiteren Verfolgung dieses Ziels zu unterstützen.

Es wird heutzutage erlebt, dass immer mehr Jugendliche Interesse daran zeigen, sich in die Politik einzumischen, in der es hauptsächlich um Themen geht, die ihre Zukunft betreffen. Aus diesem Grund ist es der Kommission Familienpolitik des DV ein Anliegen, das Prinzip „ein Mensch – eine Stimme“ ernster zu nehmen und sich für eine bessere Verwirklichung dieser Aussage im Grundgesetz einzusetzen. Fest steht, dass in der Mehrzahl der Bundesländer schon ein Kommunalwahlrecht ab einem Alter von 16 Jahren eingeführt wurde, in einigen Ländern auch das Wahlrecht ab 16 bei Landtagswahlen. Die Kommission Familienpolitik hofft, dass auch in Bayern die Zu­stimmung zu einer überfälligen Wahlaltersenkung im Parlament demnächst wieder diskutiert und schließlich erreicht wird.

Auch der Vorstand im Diözesanverband hat dafür votiert, das Anliegen zu unterstützen und einen Antrag an die Landesversammlung zu stellen, dass das Kolpingwerk Bayern eine Wahlaltersenkung fordert. Aus diesem Grund ist der DV zuversichtlich, dass die Jugendlichen ab 16 Jahren bei der nächsten Kommunalwahl ihre Stimme abgeben können. 


Text: Roswitha Bendl
Bild: Ulrike Leone/Pixabay