Es ist der 13. Oktober. Der erst knapp zwei Wochen zuvor vom Bundestag gewählte neue Bundeskanzler hält seine erste Regierungserklärung. „Nicht nur die Kleinfamilie, sondern auch die Gemeinschaft der Generationen in der Familie geben einer Gesellschaft ihr menschliches Gesicht“, sagt er. Gerade im Zusammenstehen der Generationen, im Einstehen füreinander in Notsituationen, bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit erweise sich die Kraft der Lebensgemeinschaft Familie. „Sie kann hier mehr leisten, als jede staatliche, öffentliche Hilfe allein vermag.“ Neu sind diese Worte allerdings nicht. Gesagt hat sie nämlich einst Helmut Kohl – am 13. Oktober 1982.
Das Steuerrecht wolle seine Koalition familienfreundlicher gestalten, führte Kohl weiter aus. „Mit Wirkung vom 1. Januar 1984 wird das bisherige Ehegattensplitting in ein Familiensplitting umgewandelt.“ Doch es kam anders.
Auch im Jahr 2021 gibt es in Deutschland nach wie vor kein Familien-, sondern nur ein Ehegattensplitting. Übrigens im Gegensatz zu einem Großteil anderer europäischer Staaten. Das Ehegattensplitting erlaubt es verheirateten Paaren, ihr Einkommen gemeinsam zu versteuern, sodass beide Einkommen addiert, die Summe geteilt und die Teilsumme versteuert wird. Dies bedeutet in der Regel einen geringeren Steuersatz und einen großen steuerlichen Vorteil für gutverdienende Paare, bei denen nur einer das Einkommen erwirtschaftet oder einer der Partner erheblich mehr verdient.
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