Ausgabe 4-2021 : Oktober

Reformiert die Ehegattenbesteuerung!

Für das Ehegattensplitting wird oft mit dem grundgesetzlich garantiertem Schutz von Ehe und Familie argumentiert. Aber kann dieser nicht auch unabhängig von einem Steuermodell des Ehegattensplittings garantiert werden?

Es ist der 13. Oktober. Der erst knapp zwei Wochen zuvor vom Bundestag gewählte neue Bundeskanzler hält seine erste Regierungserklärung. „Nicht nur die Kleinfamilie, sondern auch die Gemeinschaft der Generationen in der Familie geben einer Gesellschaft ihr menschliches Gesicht“, sagt er. Gerade im Zusammenstehen der Generationen, im Einstehen füreinander in Notsituationen, bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit erweise sich die Kraft der Lebensgemeinschaft Familie. „Sie kann hier mehr leisten, als jede staatliche, öffentliche Hilfe allein vermag.“ Neu sind diese Worte allerdings nicht. Gesagt hat sie nämlich einst Helmut Kohl – am 13. Oktober 1982.

Das Steuerrecht wolle seine Koalition familienfreundlicher gestalten, führte Kohl weiter aus. „Mit Wirkung vom 1. Januar 1984 wird das bisherige Ehegattensplitting in ein Familiensplitting umgewandelt.“ Doch es kam anders.

Auch im Jahr 2021 gibt es in Deutschland nach wie vor kein Familien-, sondern nur ein Ehegattensplitting. Übrigens im Gegensatz zu einem Großteil anderer europäischer Staaten. Das Ehegattensplitting erlaubt es verheirateten Paaren, ihr Einkommen gemeinsam zu versteuern, sodass beide Einkommen addiert, die Summe geteilt und die Teilsumme versteuert wird. Dies bedeutet in der Regel einen geringeren Steuersatz und einen großen steuerlichen Vorteil für gutverdienende Paare, bei denen nur einer das Einkommen erwirtschaftet oder einer der Partner erheblich mehr verdient.

Große Ungerechtigkeit

Schon Helmut Kohl hatte in seiner damaligen Regierungserklärung den Blick geweitet und auch jene Familienkonstellationen angesprochen, die nicht unter den Begriff der „Kleinfamilie“ gefasst werden können. Warum dies in der Lebenspraxis vieler Familien eine große Bedeutung haben kann, zeigt der Fall von Reina Becker. Sie zog mehrmals vor Gericht und machte mit ihrem Fall auf eine – aus ihrer Sicht – große Ungerechtigkeit aufmerksam: Nach dem plötzlichen Tod ihres Mannes war sie alleine für ihre beiden Töchter verantwortlich. Das Finanzamt meldete sich mit einer Nachzahlungsaufforderung. 7.300 Euro mehr Steuern sollte sie zahlen. Das sind 7.300 Euro mehr, als auch ein verheiratetes Paar mit gleichem Einkommen ohne Kinder zahlen müsste. In der Summe bleibt eine deutlich höhere Steuerbelastung, bei einer gestiegenen Belastung und Verantwortung als alleinerziehende Mutter.

Für das Ehegattensplitting wird oft mit dem grundgesetzlich garantiertem Schutz von Ehe und Familie argumentiert. Für mich ist das nicht ausreichend: Kann nicht der „Schutz von Familie“ auch unabhängig von einem Steuermodell des Ehegattensplittings garantiert werden? Nach Ansicht der Rechtswissenschaftler Johannes Becker und Joachim Englisch ist eine Reform der Ehegattenbesteuerung in Deutschland ökonomisch geboten und verfassungsrechtlich zulässig. Sie kommen zu dem Schluss, dass die derzeitige Verfahrensweise durch das Arbeitsmarktverhalten von verheirateten Frauen zunehmend verzerrt wird. Dem stimme ich zu. Denkbar wäre es, das Einkommen einer Familie auf alle Mitglieder aufzuteilen – also auch auf die Kinder. Zudem kann man darüber nachdenken, die Steuerklasse V für Verheiratete zu streichen und das seit 2010 mögliche Faktorenverfahren zum Regelverfahren zu machen.


Foto: Capri23auto, Pixabay

Kommentar verfassen

Jeder Kommentar wird von der Redaktion überprüft, bevor er im Onlinemagazin erscheint. An dieser Stellen wollen wir auch auf unsere Netiquette und Informationen zum Datenschutz hinweisen.

Ihr Kommentar wurde verschickt!

Wir bitten um etwas Geduld. Ihr Kommentar wird von der Redaktion geprüft bis er online gestellt wird.

OK

Impulse für Debatten

Die Fachreferentinnen und -referenten im Bundessekretariat des Kolpingwerkes Deutschland bringen immer wieder fachlich fundierte Ideen und Denkanstöße in verbandliche Debatten ein. Auf dieser Seite veröffentlichen wir persönliche Einschätzungen der Referentinnen und Referenten. Dies sind keine Positionen des Kolpingwerkes Deutschland, sondern Impulse und Denkanstöße für ergebnisoffene Debatten.