Denn jüngst haben die Richter am Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit des Paragrafen 217 StGB – das Verbot sogenannter geschäftsmäßiger Förderung der Selbsttötung – festgestellt. Den Richtern zufolge umfasst das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben.
Ich möchte an dieser Stelle eines hervorheben: Wichtig ist, dass die aktive Sterbehilfe – die Tötung auf Verlangen – weiterhin verboten ist. In vielen Debatten ist allerdings eine Tendenz erkennbar, alles Menschenmögliche zu erlauben und damit auch das menschliche Leben zum verfügbaren Gut zu machen. Ich teile diese Auffassung nicht und sehe hier zudem die Gefahr eines gesellschaftlichen Dammbruchs.
Richtschnur für die Bewertung des Urteils ist für mich mein christlicher Glaube: Als Christen leben wir in der Gewissheit, dass Gott den Menschen nach seinem Bild geschaffen hat und ihn in allen Lebensphasen bejaht. Für mich als Christ habe ich mein Leben und damit auch das Ende meines Lebens vor Gott zu verantworten. Deshalb sollte somit nicht eine organisierte Suizid-Beihilfe an erster Stelle stehen. Vielmehr sollte es meiner Meinung nach darum gehen, Menschen ein Sterben in Würde zu ermöglichen.
In ihrer Urteilsbegründung haben die Richter des Bundesverfassungsgerichtes darauf verwiesen, Möglichkeiten der Suizid-Prävention auszubauen. Dafür müssen Strukturen geschaffen und weiter ausgebaut werden, zu denen auch das gute Wirken von Hospizen sowie der Palliativversorgung zählen.
Foto: Samuel Ramos/Unsplash
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