Ausgabe 3-2021 : Juli

Tarifpartnerschaft stärken!

Das Kolpingwerk Deutschland begrüßt, dass die Bundesregierung kurz vor Ende der Legislaturperiode Maßnahmen für eine zügige Erhöhung der Mindestentlohnung im Pflegebereich auf den Weg gebracht hat.

„Die Attraktivität des Pflegeberufes muss gesteigert werden“, sagt der Kolping-Bundesvorstand.

Dies könne aber weiterhin nur ein Teil der Lösung sein, betonte der Bundesvorstand des Kolpingwerkes in einer Erklärung. Denn Pflegekräfte hätten mehr als nur angemessene Löhne verdient. Der Wettbewerb um gute Arbeitskräfte solle zwischen den Pflegeanbietern über gute Arbeitsbedingungen und hohe Qualitätsstandards erfolgen.

Mit der nun beschlossenen Regelung werden die Pflegeanbieter dazu verpflichtet, sich ab September 2022 an einen Tarifvertrag zu binden oder zumindest ihre Vergütung daran auszurichten, wenn sie Zuweisungen aus der Pflegeversicherung erhalten wollen. Dies würde die Tarifbindung im Bereich der Altenpflege deutlich erhöhen und könnte in der Folge dazu beitragen, die Attraktivität des Pflegeberufs zu steigern, sagt der Kolping-Bundesvorstand. Dieses Prinzip sollte nach Überzeugung des Kolpingwerkes entsprechend dem Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ auch auf andere Bereiche der Sozialversicherung sowie bei staatlicher Förderung und Auftragsvergaben konsequent angewendet werden.

„Zielsetzung muss bleiben, die Tarifpartnerschaft und damit auch die Tarifautonomie zu stärken. Dies bedingt, dass sich alle Sozialpartner ihrer Verantwortung bewusst sind, sowohl in der Pflege als auch in anderen Branchen. Eine politische Intervention, wie sie nun von Seiten der Bundesregierung unternommen wurde, darf nur eine Ausnahme sein“, so der Bundesvorstand. 


Foto: Geralt/Unsplash