Ausgabe 2-2021 : Mai

Forderung zum Rechtsanspruch auf Vaterzeit

Das Kolpingwerk möchte Paare im Übergang zur Elternschaft unterstützen.

Einen zusätzlichen Rechtsanspruch auf Vaterzeit forderte das Kolpingwerk.

Am 1. Juli 2019 trat eine EU-Richtlinie zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Kraft. Garantiert werden zehn bezahlte Tage Vaterschaftsurlaub rund um die Geburt des Kindes.

Grundsätzlich muss die EU-Richtlinie auch in Deutschland umgesetzt werden. Hier wird jedoch wahrscheinlich eine Verrechnung mit der Elternzeit erfolgen, sodass die EU-Richtlinie in Deutschland keine Veränderungen mit sich bringt.

Der Bundesvorstand des Kolpingwerkes Deutschland betont in seiner Erklärung vom 17. April: Werdende Eltern benötigen die ganze Unterstützung der Gesellschaft. Auch (werdende) Väter sind in der sensiblen Phase der Geburt eines Kindes zu unterstützen. Vaterzeit rund um die Geburt eines Kindes und Elternzeit verfolgen jeweils unterschiedliche Ziele: Die Elternzeit ermöglicht Müttern und Vätern ihre Berufsausübung, während sich der jeweils andere um das Kind kümmert. Mit einem gesonderten Rechtsanspruch für (werdende) Väter auf eine bezahlte Vaterzeit in den Tagen um die Geburt ihres Kindes kann hingegen gemeinsame Zeit für Eltern ermöglicht werden.

Im Übergang zur Elternschaft sind Paare zu unterstützen: Zeit ist dafür eine vorrangige Währung! So fordert das Kolpingwerk Deutschland einen zusätzlichen Rechtsanspruch auf Vaterzeit.

Die Erklärung im Wortlaut kann über www.kolping.de/vaterzeit abgerufen werden.
 

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