
Sozialwahlen – kaum einer kennt sie – und das, obwohl sie doch hierzulande auf eine lange Tradition zurückblicken! Schließlich datiert das mit den Wahlen einhergehende Prinzip der Selbstverwaltung des deutschen Sozialversicherungssystems bereits zurück ins beginnende 19. Jahrhundert. Grund genug, sich noch einmal die Fakten in Erinnerung zu rufen – denn der Wahltag rückt näher!
Über 50 Millionen Bürgerinnen und Bürger sind auch dieses Jahr – und zwar bis zum 31. Mai – wieder aufgerufen, an den Sozialwahlen teilzunehmen. Dabei gibt es eine relevante Neuerung: erstmals kann neben der herkömmlichen Briefwahl jetzt auch großflächig digital abgestimmt werden. Bei der Wahl, die teilweise als Friedenswahl, teilweise als Urwahl durchgeführt wird, werden Vertreter*innen gewählt, die sich in Gremien der gesetzlichen Krankenkassen, der Rentenversicherung und der Berufsgenossenschaften für die Interessen der Versicherten einsetzen. Wir Versicherten entscheiden mit unserer Stimmabgabe über die Zusammensetzung des Parlaments unseres jeweiligen Sozialversicherungsträgers. Die ehrenamtlichen Vertreter*innen der Versichertenparlamente, die bei den Sozialwahlen bestimmt werden, wachen als sogenannte Selbstverwalter*innen darüber, dass bei den einzelnen Sozialversicherungsträgern alles mit rechten Dingen zugeht. Sie kontrollieren nicht nur die Arbeit der Verwaltung, sondern treffen auch relevante Entscheidungen: zum Beispiel, welche Leistungen die Krankenkassen neben den gesetzlichen vorgeschriebenen Regelleistungen zusätzlich erbringen oder was das Bonusprogramm beinhalten soll. Außerdem wählen die Mitglieder der Versichertenparlamente die Vorstände der Kassen.