Aus Anlass der Sozialwahlen 2023 kamen Mitte April mehr als 100 Verantwortliche aus Selbstverwaltung und Arbeitnehmerorganisationen sowie Bundestagsabgeordnete zusammen, um gemeinsam den Auftakt der deutschlandweit drittgrößten Wahl zu begehen.
In seiner Ansprache hob Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hervor, dass die Selbstverwaltung von Krankenkassen, Rentenversicherung und Berufsgenossenschaften ein wichtiger Bestandteil der gelebten Demokratie in Deutschland sei. Sie garantiere der Sozialversicherung einen hohen Grad an Unabhängigkeit, da wesentliche Entscheidungen nicht von Bundesregierung und Bundestag, sondern von gewählten Ehrenamtler*innen getroffen würden. In der Regel setzen sich die Vertreterversammlungen und Verwaltungsräte jeweils paritätisch aus Vertreter*innen der Arbeitgebenden und Versicherten zusammen. Gemeinsam entscheiden sie sowohl über die strategische Ausrichtung eines Sozialversicherungsträgers als auch über die Besetzung von hauptamtlichen Vorständen und den jährlichen Haushalt.
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