Ausgabe 4-2023 : November

Spuren hinterlassen – zu Lebzeiten und darüber hinaus

Ein vorausschauend gestaltetes Testament bietet die einzigartige Chance, auch über den Tod hinaus einen dauerhaften Impuls für die eigenen Ziele zu geben und mit dem Erbe eine nachhaltige Zukunft zu gestalten.

Etwas von mir soll bleiben, wenn ich nicht mehr bin. Mein Lebenswerk, mein Engagement, meine Werte sollen auch in der Zukunft Bestand haben. Ich möchte Spuren hinterlassen und auch über mein eigenes Leben hinaus die Zukunft gestalten, ganz so wie unser Verbandsgründer Adolph Kolping. Er hat nicht nur zu Lebzeiten viel Gutes bewirkt, sondern wirkt mit seinem Vermächtnis bis in unsere heutige Zeit.

Warum brauche ich ein Testament?

Es gibt keine gesetzliche Pflicht, den eigenen Nachlass zu regeln. Aber es gibt immer wieder Situationen, die uns daran erinnern, für die Zukunft vorzusorgen, uns nahestehende Personen abzusichern oder die Arbeit einer sozialen Einrichtung über den Tod hinaus zu unterstützen. Ist der Nachlass nicht durch ein Testament geregelt, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft und wenn keine Angehörigen als Erben in Frage kommen, geht das Geld an den Staat. Klare Regelungen zu treffen, kann aber auch dann von Vorteil sein, wenn es Angehörige gibt und man Missverständnisse und Streitigkeiten unter den Erbenden vermeiden möchte. Gibt es kein Testament und keine Angehörigen, erbt der Staat.

Warum ein Testament für Kolping?

Kolping lebt von gemeinsamen Werten, vom aktiven und in vielen Facetten sichtbaren Einsatz für die Menschen. Bei Kolping hast Du eine zweite Heimat und eine Familie gefunden, in der Du Hilfe und Orientierung erhältst. Gemeinsam blicken wir auf die Herausforderungen und Nöte dieser Zeit und geben als große Kolping-Gemeinschaft unserer Welt ein menschliches Gesicht, indem wir uns für eine gerechte Gesellschaft und einen nachhaltigen Umgang mit der Schöpfung einsetzen. Das Wort Adolph Kolpings war und ist dabei stehts Richtschnur: "Auf dem Glauben ruht das Leben". Seine Werte sollen weiterhin langfristig erhalten bleiben und für eine spätere Generation bewahrt werden, denn bis auf wenige Ausnahmen hat unser Gesellenvater dem Verband (damals dem Katholischen Gesellenhospitium zu Köln) seinen gesamten Nachlass vermacht.

Wie Adolph Kolping gibt auch Dir das Stiften per Testament die Möglichkeit, Deine Werte, die Du jahrelang in der Kolpinggemeinschaft gelebt hast, über das eigene Leben hinaus zu unterstützen. Befreit von der Erbschaftssteuer und angelegt für einen langfristigen Zweck ist Dein Erbe für die Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland eine Chance, nachhaltig zu helfen und zu bewahren.

Gemeinnützige Organisationen wie die Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland sind von der Erbschaftssteuer befreit. Dein Nachlass fließt also in voller Höhe und ohne Abzüge dem von Dir bestimmten Zweck zu.

Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland

Die Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland wurde am 26. Januar 2002 gegründet und als selbstständige Stiftung privaten Rechts anerkannt. Die Stiftung ist im Sinne Adolph Kolpings tätig, indem sie die gemeinnützigen Aktivitäten der Kolpingsfamilien, der Diözesanverbände und des Kolpingwerkes Deutschland insbesondere mit Hilfe der Kapitalstöcke "Zustiftungsbeträge" und "Einmalbeträge" unterstützt und langfristig absichert. Die Stiftung hat vier Fonds eingerichtet, die Projekte in den Bereichen Familie, Eine Welt, Arbeitswelt und Junge Menschen auf allen Ebenen des Verbandes fördert. Weitere Informationen zur Stiftung unter www.kolping.de.

Wie kann ich Kolping mit meinem Testament unterstützen?

Wenn Du die Werte, die Dir im Leben wichtig waren, auch nach Deinem Tod bewahren und fördern möchtest, dann kannst Du die Erträge Deines Lebenswerks oder Teile davon der Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland widmen. Du hast dazu verschiedene Möglichkeiten:

Kranz- und Blumenspende
Du kannst Deine Angehörigen informieren, dass Du statt Kränzen und Blumen zu Deiner Beerdigung um eine Spende für die Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk bittest.

Spende oder Zustiftung
Eine Spende wird innerhalb von zwei Jahren in voller Höhe zweckmäßig eingesetzt. Eine Zustiftung fließt in das Vermögen der Gemeinschaftsstiftung ein. Nur die Erträge aus der Zustiftung werden zur Förderung verwendet. Die Zustiftung sichert und erhält somit langfristig die Arbeit des Kolpingwerkes.

Vermächtnis
Du kannst die Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland mit einem Vermächtnis bedenken. Das Vermächtnis kann einen bestimmten Betrag, aber auch einen bestimmten Gegenstand bis hin zu einer Immobilie, umfassen.

Erbe
Du kannst die Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland als Deinen Erben einsetzen. Möchtest Du darüber hinaus bestimmte Personen bedenken, so kannst Du zusätzliche Vermächtnisse in Dein Testament aufnehmen.

Statt Kränzen und Blumen bei der Beerdigung wäre auch eine Spende für die Gemeinschaftsstiftung denkbar.

Kann ich bestimmen, wofür das Geld verwendet wird?

Du kannst den Förderbereich der Gemeinschaftsstiftung auswählen, der Dir am Herzen liegt: den allgemeinen Bereich zur Förderung des Verbands oder einen der vier Fonds "Junge Menschen", "Familie", "Arbeitswelt" oder "Eine Welt". Dein Erbe wird Deinen Wünschen entsprechend verwendet.

Kann ich weitere Vereinbarungen treffen?

Du hast Wünsche, die nach deinem Tod berücksichtigt werden sollen? Dann kannst Du in Deinem Testament bestimmte Auflagen festsetzen. Dies kann zum Beispiel Deine Grabpflege für die Dauer der Ruhezeit sein oder das Bestellen von Messen zu gewünschten Intentionen. Die Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland übernimmt das gerne für Dich. Auch weitere Auflagen sind individuell vereinbar.

Du hast weitere Fragen? Dann bestelle unseren neuen Erbschaftsratgeber:

Svenja Thomas
0221 20701-205
spenden(at)kolping.de

Fotos: shapecharge/istock; Gerd Altmann, Johana Peña/Pixabay

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