Ausgabe 3-2023 : August

"Kolping ist unser Leben"

Gerhard und Rita Jäger haben sich – genau wie ihre Tochter Antonia und Ehemann Norbert Bäumler – entschieden, ihre Kolpingsfamilie dauerhaft und nachhaltig mit dem Einmalbetrag zu unterstützen.

100 Prozent Kolping: Gerhard und Rita Jäger mit Urenkel Nico.

Gerhard und Rita Jäger leben Kolping. Sie haben sich beim Kolpingtanzabend kennengelernt. Gerhard leitete fast 40 Jahre lang die Kolpingsfamilie Ettenheim in Baden-Württemberg und Rita war damals die erste Frau, die dort Kolpingmitglied wurde. "Heute geht bei uns nichts ohne die Frauen", sagt Gerhard. Er freut sich, dass seine Kolpingsfamilie den Generationswechsel auch mit Hilfe von ZACK ("Zukunft gestalten, Aufbruch wagen, Chancen nutzen, Kolping.") gemeistert hat. ZACK ist ein im DV Freiburg entwickeltes Programm, das in etwa dem Angebot zur Begleitung und Beratung von Kolpingsfamilien (BuB) durch die Kolping-Diözesanverbände entspricht.

"Frauenpower prägt heute den Vorstand", sagt Antonia Bäumer, geistliche Leiterin der Kolpingsfamilie sowie Diözesansekretärin und Geschäftsführerin des Diözesanverbandes Freiburg. Seit sie mit 14 Jahren die erste Jugendgruppe in Ettenheim gründete, liebt sie ihre ehrenamtliche Arbeit bei Kolping. Auch die Enkel von Rita und Gerhard Jäger engagieren sich bei Kolping, und als jüngstes Mitglied wurde kürzlich Urenkel Nico mit fünf Monaten in der Kolpingsfamilie begrüßt. Nico ist damit Kolpingbruder in fünfter Generation. 

In Ettenheim hat man noch viele Pläne: Eine Kolping-Krabbelgruppe soll als nächstes entstehen. Organisierte Wanderungen und regelmäßige Familientreffs bereichern schon jetzt die Gemeinde Ettenheim.

"Für Kolping habe ich immer ein offenes Ohr", sagte Rita, als ihre Tochter ihr vom Einmalbetrag erzählte. Als gelernte Bankkaufleute wissen beide, dass sich eine Zustiftung an Kolping dauerhaft auszahlt: Die Zustiftung "Einmalbetrag" erwirtschaftet Erträge, die kontinuierlich ausgezahlt werden, sogar noch nach dem Tod der Zustiftenden.

Der Einmalbetrag – dauerhaft wirksam

Alle Kolpingmitglieder können anstelle des jährlichen Beitrags eine einmalige Zustiftung an die Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland zahlen, den so genannten Einmalbetrag. 

Der einmalige Zustiftungsbetrag beläuft sich auf 1.800 Euro. Vom regulären Mitgliedsbeitrag, sowie dem Ortsbeitrag ist das Mitglied dann lebenslang befreit; an der Mitgliedschaft ändert sich sonst nichts. Der Einmalbetrag fließt in das Vermögen der Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland. Jährlich werden feste Summen aus den Erträgen der Stiftung (Kapitalstock Einmalbeträge) an die Kolpingsfamilie der Stiftenden, den Diözesanverband und das Kolpingwerk Deutschland ausgezahlt. 

Der Zuschuss an die Kolpingsfamilien wird dabei immer zuerst bedient und hat Vorrang. Die Zustiftung durch den Einmalbetrag besteht dauerhaft; die Einmalbetragszahlenden unterstützen also ihre Kolpingsfamilie sogar über den Tod hinaus. Die Zahlung kann auch in zwei oder drei Raten innerhalb von höchstens drei Jahren erfolgen. Die Beitragsfreistellung erfolgt mit Zahlung der letzten Rate. Der Einmalbetrag ist steuerlich absetzbar. Mitglieder erhalten automatisch eine Zuwendungsbescheinigung für das Finanzamt. Wird der Einmalbetrag verschenkt, zum Beispiel wenn Eltern die Zustiftung für ihre Kinder überweisen, so wird die Zuwendungsbestätigung immer auf die Person ausgestellt, die beitragsfrei gestellt wird.

Zustiftungskonto: 
Gemeinschaftsstiftung 
Kolpingwerk Deutschland
IBAN: DE13 3705 0299 0000 1268 61
Stichwort: Einmalbetrag und 
Mitgliedsnummer, falls zur Hand 

Weitere Informationen erhältst Du hier:
Nora Hochhausen-Welti
Telefon: +49 221 20701-116
E-Mail: spenden(at)kolping.de
www.kolping.de/ueber-uns/die-stiftung/
 

Foto: Antonia Bäumler