Ausgabe 2-2024 : Mai

Ja zum Einmalbetrag

Bei seinem Besuch im Bundessekretariat in Köln erzählte Küster André Meyer von seiner Entscheidung für den Einmalbetrag.

André Meyer hat den Einmalbetrag gezahlt.

André Meyer ist seit sieben Jahren Kolpingmitglied. Als Küster wurde er auf die Arbeit seiner Kolpingsfamilie in der Gemeinde Liebfrauen in Eversburg, einem Stadtteil von Osnabrück, aufmerksam. Schnell wurde er sogar stellvertretender Vorsitzender und später Geistlicher Leiter seiner Kolpingsfamilie. "Es hat mir gefallen, dass es bei Kolping locker und lustig zugeht. Ich habe dort eine Gemeinschaft gefunden – Leute, mit denen man einfach gerne Zeit verbringt." Schon längere Zeit spielte André mit dem Gedanken, den Einmalbetrag zuzustiften und so lebenslanges Mitglied bei Kolping zu werden. Den Ausschlag gab schließlich der Festakt zum 150-jährigen Bestehen des Diözesanverbandes Osnabrück. Zum Jubiläum lud der Diözesanverband seine 125 Kolpingsfamilien zu einem außergewöhnlichen Jubiläumsgottesdienst und zu einer anschließenden Feier, die dem Küster nachhaltig in Erinnerung blieb: Mit einer Videobotschaft wandte sich Vasyl Savka, Geschäftsführer des Kolpingverbandes in der Ukraine und Vorsitzender des Kolpingverbandes Europa an die Anwesenden. Die Ansprachen machten eins deutlich: kolping bewirkt etwas, macht einen Unterschied im Leben von vielen Menschen. Für André stand an diesem Sonntag fest: Gleich am Montag werde ich meinen Einmalbetrag stiften und den Kolpingverband so dauerhaft unterstützen.

Der Einmalbetrag – dauerhaft wirksam

Alle Kolpingmitglieder können anstelle des jährlichen Beitrags eine einmalige Zustiftung an die Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland zahlen, den so genannten Einmalbetrag. Der einmalige Zustiftungsbetrag beläuft sich auf 1.800 Euro. Vom regulären Mitgliedsbeitrag ist das Mitglied dann lebenslang befreit; an der Mitgliedschaft an sich ändert sich nichts. Der Einmalbetrag fließt in das Vermögen der Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland. Jährlich werden feste Summen aus den Erträgen der Stiftung (Kapitalstock Einmalbeträge) an die Kolpingsfamilie des Stifters, den Diözesanverband und das Kolpingwerk Deutschland ausgezahlt. Insgesamt betragen die jährlichen Zuschüsse 43,80 Euro. Die Zahlung kann auch in zwei oder drei Raten innerhalb von höchstens drei Jahren erfolgen. Die Beitragsfreistellung erfolgt mit Zahlung der letzten Rate. Der Einmalbetrag ist steuerlich absetzbar. Mitglieder erhalten automatisch eine Zuwendungsbescheinigung für das Finanzamt.

Mehr Informationen:
Spendenkommunikation
Svenja Thomas

T +49 221 20701-205
spenden(at)kolping.de
www.kolping.de

Konto für Zustiftungen:
Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland
IBAN: DE13 3705 0299 0000 1268 61
Verwendungszweck: Einmalbetrag

Foto: Milena Furman / Kolpingwerk Deutschland