Ausgabe 1-2023 : Februar

"Ja" zum Einmalbetrag

Andreas Hellmann ist Mitglied des Leitungsteams seiner Kolpingsfamilie Hannover-Ricklingen. Seine Frau Anne und er haben sich im Dezember dazu entschieden, den jährlichen Mitgliedsbeitrag in eine einmalige Zustiftung an die Kolping Gemeinschaftsstiftung zu verwandeln.

Anne und Andreas Hellmann

Mit ihrem Einmalbetrag  unterstützen Andreas Hellmann und seine Frau ihre Kolpingsfamilie langfristig und nachhaltig. 

Als die Hellmanns vor über 20 Jahren nach Hannover zogen und ihr erstes Kind bekamen, fanden sie dank der Angebote der Kolpingsfamilie Hannover-Ricklingen schnell Anschluss in der Gemeinde. Für Andreas war die Gemeinschaft in der Kolpingsfamilie eine neue Erfahrung. Seine Frau hingegen kannte Kolping schon von Kindheit an – bereits ihr Vater sowie zuvor ihr Großvater waren engagierte Kolpingmitglieder. Die Kolpingsfamilie Ricklingen ist die größte im Bezirk Hannover. Bei ihren Projekten achtet sie besonders auf Nachhaltigkeit und darauf, alle Generationen anzusprechen. Man ist stolz auf viele junge, aktive Mitglieder aus Ricklingen, die sich auch in der Jugendarbeit der Diözese engagieren.

Bald übernahm Andreas auch offizielle Ämter in seiner Kolpingsfamilie, arbeitete erst zehn Jahre als Kassierer und ist nun seit zwei Jahren Teil des Leitungsteams. Im letzten Jahr entschloss sich das Paar, ihren Einmalbetrag zu stiften. Der Einmalbetrag fließt in das Vermögen der Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland. Jährlich werden feste Summen aus den Erträgen der Stiftung (Kapitalstock Einmalbeträge) an die Kolpingsfamilie des Stifters, den Diözesanverband und das Kolpingwerk Deutschland ausgezahlt. Insgesamt betragen die jährlichen Zuschüsse 43,80 Euro.

Die Gemeinschaftsstiftung zahlt diesen Zuschuss auf Basis der mit dem Einmalbetrag erzielten Erträge. Falls die Erträge im Rahmen der Vermögensverwaltung in einem Jahr nicht ausreichen sollten, wird der Zuschuss anteilig gezahlt. Der Zuschuss an die Kolpingsfamilien wird dabei immer zuerst bedient und hat Vorrang.

Der Einmalbetrag – dauerhaft wirksam

Alle Kolpingmitglieder können anstelle des jährlichen Beitrags eine einmalige Zustiftung an die Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland zahlen, den so genannten Einmalbetrag. Der einmalige Zustiftungsbetrag beläuft sich auf 1.800 Euro. Vom regulären Mitgliedsbeitrag ist das Mitglied dann lebenslang befreit; an der Mitgliedschaft an sich ändert sich nichts. Der Einmalbetrag ist steuerlich absetzbar. Mitglieder erhalten automatisch eine Zuwendungsbescheinigung für das Finanzamt. Wird der Einmalbetrag verschenkt, zum Beispiel wenn Eltern die Zustiftung für Ihre Kinder überweisen, so wird die Zuwendungsbestätigung auf die Person ausgestellt, die beitragsfrei gestellt wird.

Wichtig: Die Begünstigung von Ehepaaren gibt es ab 2023 zwar nicht mehr, doch erhält die Kolpingsfamilie nun höhere Zuschüsse. Waren es zuvor 22,50 Euro jährlicher Zuschuss pro Ehepaar, erhält die Kolpingsfamilie nun jährlich 30 Euro Zuschuss für zwei Mitglieder.

Mehr Informationen: 
Spendenkommunikation 
Nora Hochhausen 
T +49 221 20701-116 
spenden(at)kolping.de 
www.kolping.de

Konto für Zustiftungen:
Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland
IBAN: DE13 3705 0299 0000 1268 61
Verwendungszweck: Einmalbetrag