Klaus-Günter Stojanik ist mit Kolping groß geworden. "Mein Vater war Mitbegründer der Kolpingsfamilie Jügesheim. So habe ich Kolping früh kennengelernt. Ich schätze noch heute, nach über 40 Jahren Mitgliedschaft, den Zusammenhalt, die Geselligkeit und die Verlässlichkeit meiner Kolpinggeschwister."
Das Corona-Jahr 2020 hat den selbstständigen Unternehmer hart getroffen. "Nie hätte ich mir vorher einen so plötzlichen Einbruch bezüglich meiner Aufträge vorstellen können. Erst am Ende des Jahres sorgt ein langfristiger Auftrag, bei dem speziell meine Kernkompetenzen – Organisation, Koordination und Kommunikation – gefragt waren, für den Fortbestand meiner Unternehmung."
Nach diesen Erfahrungen entschied sich der Kolpingbruder, seine Kolpingsfamilie langfristig abzusichern. Er zahlte den Einmalbetrag an die Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland. Der Einmalbetrag ist eine Zustiftung. Sie fließt in das Vermögen der Gemeinschaftsstiftung. Jährlich werden feste Summen aus den Erträgen der Stiftung an die Kolpingsfamilie des Stifters, den Diözesanverband und das Kolpingwerk Deutschland ausgezahlt. Insgesamt betragen die Zuschüsse 43,80 Euro für jedes Einzelmitglied und 62,10 Euro bei Ehepaaren.
Der Einmalbetrag sichert und erhält langfristig die Einnahmen der Kolpingfamilie, auch wenn die Mitgliederzahl sinken sollte.