Ausgabe 4-2022 : Oktober

Ja zum Einmalbetrag

Klaus-Günter Stojanik ist Mitglied der Kolpingsfamilie Jügesheim im Diözesanverband Mainz. Er entschied sich im August dafür, seinen jährlichen Mitgliedsbeitrag in eine einmalige Zustiftung an die Kolping-Gemeinschaftsstiftung zu verwandeln.

Klaus-Günter Stojanik ist mit Kolping groß geworden. "Mein Vater war Mitbegründer der Kolpingsfamilie Jügesheim. So habe ich Kolping früh kennengelernt. Ich schätze noch heute, nach über 40 Jahren Mitgliedschaft, den Zusammenhalt, die Geselligkeit und die Verlässlichkeit meiner Kolpinggeschwister."

Das Corona-Jahr 2020 hat den selbstständigen Unternehmer hart getroffen. "Nie hätte ich mir vorher einen so plötzlichen Einbruch bezüglich meiner Aufträge vorstellen können. Erst am Ende des Jahres sorgt ein langfristiger Auftrag, bei dem speziell meine Kernkompetenzen – Organisation, Koordination und Kommunikation – gefragt waren, für den Fortbestand meiner Unternehmung."

Nach diesen Erfahrungen entschied sich der Kolpingbruder, seine Kolpingsfamilie langfristig abzu­sichern. Er zahlte den Einmalbetrag an die Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland. Der Einmalbetrag ist eine Zustiftung. Sie fließt in das Vermögen der Gemeinschaftsstiftung. Jährlich werden feste Summen aus den Erträgen der Stiftung an die Kolpingsfamilie des Stifters, den Diözesanverband und das Kolpingwerk Deutschland ausgezahlt. Insgesamt betragen die Zuschüsse 43,80 Euro für jedes Einzelmitglied und 62,10 Euro bei Ehepaaren.

Der Einmalbetrag sichert und erhält langfristig die Einnahmen der Kolpingfamilie, auch wenn die Mitgliederzahl sinken sollte.

Konto für Zustiftungen:
Gemeinschaftsstiftung
Kolpingwerk Deutschland
IBAN: DE13 3705 0299 0000 1268 61
Verwendungszweck: Einmalbetrag

Mehr Informationen:
Spendenkommunikation
Nora Hochhausen-Welti
T +49 221 20701-116
spenden(at)kolping.de
www.kolping.de

Wusstest Du schon?

Der Einmalbetrag – dauerhaft wirksam
Alle Kolpingmitglieder können anstelle des jährlichen Beitrages eine einmalige Zustiftung an die Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland zahlen, den Einmalbetrag.
Der Zustiftungsbeitrag beträgt 1.500 Euro (Ehepaare: 2.250 Euro). Vom regulären Mitgliedsbeitrag ist das Mitglied dann anschließend befreit, die Mitgliedschaft an sich ändert sich nicht. Die Zahlung kann auch in zwei oder drei gleich großen Raten innerhalb von drei Jahren erfolgen. Die Beitragsfreistellung erfolgt erst mit Zahlung der letzten Rate.

Der Einmalbetrag ist steuerlich absetzbar. Mitglieder erhalten automatisch eine Zuwendungsbescheinigung für das Finanzamt.

Wichtig: Damit die Zuschüsse auch angesichts der geringen Finanzkapitalmarktverzinsung weiter sicher gezahlt werden können, ist ab 2023 eine Anpassung des Einmalbetrages auf 1.800 Euro notwendig. Außerdem entfällt der bisherige Einmalbetrag für Ehepaare. Zahlen zukünftig also beide Ehepartner den Einmalbetrag, so erhält ihre Kolpingsfamilie nicht mehr 22,50 Euro, sondern 30 Euro an Zuschüssen.