Ausgabe 3-2021 : Juli

Ja zum Einmalbetrag

Spenden, stiften oder eine einmalige Zustiftung an die Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland: Auch so können Mitglieder unsere zukunftsweisenden Projekte unterstützen.

Verantwortlich leben, solidarisch handeln – hinter diesem Leitgedanken steht die Überzeugung, dass jedes Kolpingmitglied in der Gemeinschaft Verantwortung trägt für die Entwicklung und das Wohl der Gesellschaft. Diese Überzeugung prägt die Arbeit des Verbandes und ebenso die Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland.

Kolpingschwestern und -brüder können die Arbeit des Kolpingwerkes finanziell unterstützen. Anstatt eines jährlichen Mitgliedbeitrags können Mitglieder auch eine einmalige Zustiftung an die Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland zahlen. Gegen eine Zustiftung von 1 500 Euro erfolgt eine unbegrenzte Beitragsfreistellung. Ehepaare zahlen einmalig 2 250 Euro. Die Zustiftung ist eine Zuwendung an die Gemeinschaftsstiftung und kann bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Die Zahlungen lassen sich auch auf bis zu drei Jahresraten verteilen.

Mit der Zustiftung wird ein Kapitalstock aufgebaut, aus dessen Erträgen die zukunftsweisenden Projekte des Kolpingwerks Deutschland langfristig unterstützt werden. Ebenso zahlt die Stiftung von den Erträgen, stellvertretend für das Mitglied, einen Zuschuss an die Kolpingsfamilie und das Kolpingwerk ­– auch über den Tod des Mitglieds hinaus.

Svenja Thomas, Spendenkommunikation
Tel. (0221) 20701-205
Email: svenja.thomas(at)kolping.de

Kolpingmitglieder und Freunde spenden und stiften

Es gibt viele Möglichkeiten, Gutes zu tun. Eine davon: spenden oder stiften. Das Kolpingwerk Deutschland hat vor 15 Jahren eine Stiftung gegründet. Inzwischen entdecken immer mehr Mitglieder die Möglichkeit, die Verbandsarbeit langfristig abzusichern. Die Gemeinschaftsstiftung des Kolpingwerkes Deutschland sucht Unterstützerinnen und Unterstützer für beispielhafte Projekte in den vier Handlungsfeldern Junge Menschen, Arbeitswelt, Eine Welt und Familie. In jedem Heft stellen wir eines dieser Projekte vor. Die Gemeinschaftsstiftung kann vielfältig und ideenreich unterstützt werden, zum Beispiel durch Verzicht auf Geburtstags- und Jubiläumsgeschenke oder Kranz- und Blumenspenden, ebenso durch Vermächtnisse oder Erbschaften.

Für die Höhe der Zuwendung für gemeinnützige Zwecke gibt es keine Vorgaben. Sie werden steuerrechtlich unterschiedlich behandelt: Zuwendungen (also Spenden und Mitgliedsbeiträge) können in Höhe bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte eines Steuerpflichtigen als Sonderausgaben abgezogen werden (§ 10 b Abs. 1 S. 1 EStG). Bei einer Zustiftung kann der Zuwendungsgebende einen Höchstbetrag von bis zu einer Million Euro als Sonderausgabenabzug im Jahr der Zuwendung selbst und über den Zeitraum der folgenden neun Jahre verteilt geltend machen (§ 10 b Abs. 1a EStG, § 9 Nr. 5 GewStG).

Bankverbindung für Spenden und Zustiftungen: 
Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland
IBAN: DE 13 3705 0299 0000 1268 61