Verantwortlich leben, solidarisch handeln – hinter diesem Leitgedanken steht die Überzeugung, dass jedes Kolpingmitglied in der Gemeinschaft Verantwortung trägt für die Entwicklung und das Wohl der Gesellschaft. Diese Überzeugung prägt die Arbeit des Verbandes und ebenso die Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland.
Kolpingschwestern und -brüder können die Arbeit des Kolpingwerkes finanziell unterstützen. Anstatt eines jährlichen Mitgliedbeitrags können Mitglieder auch eine einmalige Zustiftung an die Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland zahlen. Gegen eine Zustiftung von 1 500 Euro erfolgt eine unbegrenzte Beitragsfreistellung. Ehepaare zahlen einmalig 2 250 Euro. Die Zustiftung ist eine Zuwendung an die Gemeinschaftsstiftung und kann bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Die Zahlungen lassen sich auch auf bis zu drei Jahresraten verteilen.
Mit der Zustiftung wird ein Kapitalstock aufgebaut, aus dessen Erträgen die zukunftsweisenden Projekte des Kolpingwerks Deutschland langfristig unterstützt werden. Ebenso zahlt die Stiftung von den Erträgen, stellvertretend für das Mitglied, einen Zuschuss an die Kolpingsfamilie und das Kolpingwerk – auch über den Tod des Mitglieds hinaus.
Svenja Thomas, Spendenkommunikation
Tel. (0221) 20701-205
Email: svenja.thomas(at)kolping.de