Anstatt eines jährlichen Beitrages können Mitglieder auch eine einmalige Zustiftung an die Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland zahlen. Gegen eine Zustiftung von 1.500 Euro erfolgt eine unbegrenzte Beitragsfreistellung. Ehepaare zahlen einmalig 2.250 Euro.
„Mein Leben ist mit schönen, wunderbaren Erlebnissen in der Kolpingarbeit verbunden“, sagt Andreas Albers. „Meine Frau Karin ist ebenfalls aktiv in der Kolpingsfamilie. Die spürbare besondere Gemeinschaft bei den Kolpingveranstaltungen gibt uns immer wieder Kraft, weiterzumachen. Durch die Zahlung des Einmalbeitrages unterstützen wir die Arbeit des Kolpingwerkes dauerhaft, auch unsere Kolpingsfamilie profitiert davon. Die wichtige überörtliche Arbeit des Kolpingwerkes in den verschiedenen Handlungsfeldern muss weitergehen, und das kann durch die Zahlung des Einmalbetrages sichergestellt werden. Wenn viele Kolpingmitglieder sich für diese Beitragszahlung entscheiden, kann die Kolpingarbeit auf lange Sicht gewährleistet werden.“
Die Zustiftung kann auch auf drei Jahresraten verteilt werden. Mit der Zustiftung wird ein Kapitalstock aufgebaut. Von den Erträgen zahlt die Stiftung stellvertretend für das Mitglied, unter anderem an die Kolpingsfamilie (15 Euro pro Einzelperson, 22,50 Euro pro Ehepaar) und das Kolpingwerk einen Zuschuss. Da der Einmalbetrag eine Zuwendung an die Gemeinschaftsstiftung ist, kann er steuerlich geltend gemacht werden. Weitere Informationen bei:
Svenja Thomas, Spendenkommunikation
Tel. (0221) 20701-205
Email: svenja.thomas(at)kolping.de