Ausgabe 2-2021 : Mai

Ja zum Einmalbetrag

Karin und Andreas Albers sind seit 1974 Mitglieder der Kolpingsfamilie Wallenhorst St. Alexander. Sie haben im vergangenen Jahr den Einmalbetrag gezahlt.

Anstatt eines jährlichen Beitrages können Mitglieder auch eine einmalige Zustiftung an die Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland zahlen. Gegen eine Zustiftung von 1.500 Euro erfolgt eine unbegrenzte Beitragsfreistellung. Ehepaare zahlen einmalig 2.250 Euro.

„Mein Leben ist mit schönen, wunderbaren Erlebnissen in der Kolpingarbeit verbunden“, sagt Andreas Albers. „Meine Frau Karin ist ebenfalls aktiv in der Kolpingsfamilie. Die spürbare besondere Gemeinschaft bei den Kolpingveranstaltungen gibt uns immer wieder Kraft, weiterzumachen. Durch die Zahlung des Einmalbeitrages unterstützen wir die Arbeit des Kolpingwerkes dauerhaft, auch unsere Kolpingsfamilie profitiert davon. Die wichtige überörtliche Arbeit des Kolpingwerkes in den verschiedenen Handlungsfeldern muss weitergehen, und das kann durch die Zahlung des Einmalbetrages sichergestellt werden. Wenn viele Kolpingmitglieder sich für diese Beitragszahlung entscheiden, kann die Kolpingarbeit auf lange Sicht gewährleistet werden.“

Die Zustiftung kann auch auf drei Jahresraten verteilt werden. Mit der Zustiftung wird ein Kapitalstock aufgebaut. Von den Erträgen zahlt die Stiftung stellvertretend für das Mitglied, unter anderem an die Kolpingsfamilie (15 Euro pro Einzelperson, 22,50 Euro pro Ehepaar) und das Kolpingwerk einen Zuschuss. Da der Einmalbetrag eine Zuwendung an die Gemeinschaftsstiftung ist, kann er steuerlich geltend gemacht werden. Weitere Informationen bei:

Svenja Thomas, Spendenkommunikation
Tel. (0221) 20701-205
Email: svenja.thomas(at)kolping.de

Kolpingmitglieder und Freunde spenden und stiften

Es gibt viele Möglichkeiten, Gutes zu tun. Eine davon: spenden oder stiften. Das Kolpingwerk Deutschland hat vor 15 Jahren eine Stiftung gegründet. Inzwischen entdecken immer mehr Mitglieder die Möglichkeit, die Verbandsarbeit langfristig abzusichern. Die Gemeinschaftsstiftung des Kolpingwerkes Deutschland sucht Unterstützerinnen und Unterstützer für beispielhafte Projekte in den vier Handlungsfeldern Junge Menschen, Arbeitswelt, Eine Welt und Familie. In jedem Heft stellen wir eines dieser Projekte vor. Die Gemeinschaftsstiftung kann vielfältig und ideenreich unterstützt werden, zum Beispiel durch Verzicht auf Geburtstags- und Jubiläumsgeschenke oder Kranz- und Blumenspenden, ebenso durch Vermächtnisse oder Erbschaften.

Für die Höhe der Zuwendung für gemeinnützige Zwecke gibt es keine Vorgaben. Sie werden steuerrechtlich unterschiedlich behandelt: Zuwendungen (also Spenden und Mitgliedsbeiträge) können in Höhe bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte eines Steuerpflichtigen als Sonderausgaben abgezogen werden (§ 10 b Abs. 1 S. 1 EStG). Bei einer Zustiftung kann der Zuwendungsgebende einen Höchstbetrag von bis zu einer Million Euro als Sonderausgabenabzug im Jahr der Zuwendung selbst und über den Zeitraum der folgenden neun Jahre verteilt geltend machen (§ 10 b Abs. 1a EStG, § 9 Nr. 5 GewStG).

Bankverbindung für Spenden und Zustiftungen: 
Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland
IBAN: DE 13 3705 0299 0000 1268 61