Eliasbeth Adolf schildert ihre Verbindung zu Kolping und ihre Entscheidung für den Einmalbetrag: „Kennengelernt habe ich Kolping durch meine Familie und die Mitgliedschaft in der Kolpingsfamilie Hachenburg. Jetzt habe ich tagtäglich mit Kolping und allem, was dazu gehört, und vor allen Dingen mit der Kolpingjugend zu tun. Es ist eine unglaublich spannende Tätigkeit und hat mir gezeigt, wie groß Kolping ist und was alles dahinter steckt und steht. Der Einmalbetrag ist für mich eine Möglichkeit, zu zeigen, dass ich das, was Kolping ist und bewirkt, großartig finde, dem Verband verbunden bleiben und die Arbeit gerne nachhaltig unterstützen möchte. Ganz besonders in Krisenzeiten wie der aktuellen.“
Anstatt eines jährlichen Beitrages können Mitglieder auch eine einmalige Zustiftung an die Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland zahlen. Gegen eine Zustiftung von 1.500 Euro oder 2.250 Euro für Ehepaare erfolgt eine unbegrenzte Beitragsfreistellung. Der Betrag kann auch auf drei Jahresraten verteilt werden. Mit den Geldern wird ein Kapitalstock aufgebaut, aus dessen Erträgen die Stiftung, stellvertretend für das Mitglied, unter anderem einen Beitrag an die Kolpingsfamilie (15 Euro pro einzelne Person, 22,50 Euro pro Ehepaar) und an das Kolpingwerk als Zuschuss zahlt. Da der Einmalbetrag eine Zuwendung an die Gemeinschaftsstiftung ist, kann er steuerlich geltend gemacht werden. Weitere Informationen bei: Svenja Thomas, Spendenkommunikation, Tel. (0221) 20 701-205, Email: svenja.thomas(at)kolping.de.
Foto: Barbara Bechtloff