Ausgabe 3-2020 : Juli

Ja zum Einmalbetrag

Elisabeth Adolf ist 29 Jahre jung und wurde im Frühjahr 2019 zur Bundesjugendsekretärin gewählt. Sie hat sich ganz frisch für den Einmalbetrag entschieden. Warum und was sie sonst noch mit Kolping verbindet, erzählt sie hier.

Eliasbeth Adolf schildert ihre Verbindung zu Kolping und ihre Entscheidung für den Einmalbetrag: „Kennengelernt habe ich Kolping durch meine Familie und die Mitgliedschaft in der Kolpingsfamilie Hachenburg. Jetzt habe ich tagtäglich mit Kolping und allem, was dazu gehört, und vor allen Dingen mit der Kolpingjugend zu tun. Es ist eine unglaublich spannende Tätigkeit und hat mir gezeigt, wie groß Kolping ist und was alles dahinter steckt und steht. Der Einmalbetrag ist für mich eine Möglichkeit, zu zeigen, dass ich das, was Kolping ist und bewirkt, großartig finde, dem Verband verbunden bleiben und die Arbeit gerne nachhaltig unterstützen möchte. Ganz besonders in Krisenzeiten wie der aktuellen.“

Anstatt eines jährlichen Beitrages können Mitglieder auch eine einmalige Zustiftung an die Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland zahlen. Gegen eine Zustiftung von 1.500 Euro oder 2.250 Euro für Ehepaare erfolgt eine unbegrenzte Beitragsfreistellung. Der Betrag kann auch auf drei Jahresraten verteilt werden. Mit den Geldern wird ein Kapitalstock aufgebaut, aus dessen Erträgen die Stiftung, stellvertretend für das Mitglied, unter anderem einen Beitrag an die Kolpingsfamilie (15 Euro pro einzelne Person, 22,50 Euro pro Ehepaar) und an das Kolpingwerk als Zuschuss zahlt. Da der Einmalbetrag eine Zuwendung an die Gemeinschaftsstiftung ist, kann er steuerlich geltend gemacht werden. Weitere Informationen bei: Svenja Thomas, Spendenkommunikation, Tel. (0221) 20 701-205, Email: svenja.thomas(at)kolping.de.


Foto: Barbara Bechtloff

Kolpingmitglieder und Freunde spenden und stiften

Es gibt viele Möglichkeiten, Gutes zu tun. Eine davon: spenden oder stiften. Das Kolpingwerk Deutschland hat vor 15 Jahren eine Stiftung gegründet. Inzwischen entdecken immer mehr Mitglieder die Möglichkeit, die Verbandsarbeit langfristig abzusichern. Die Gemeinschaftsstiftung des Kolpingwerkes Deutschland sucht Unterstützerinnen und Unterstützer für beispielhafte Projekte in den vier Handlungsfeldern Junge Menschen, Arbeitswelt, Eine Welt und Familie. In jedem Heft stellen wir eines dieser Projekte vor. Die Gemeinschaftsstiftung kann vielfältig und ideenreich unterstützt werden, zum Beispiel durch Verzicht auf Geburtstags- und Jubiläumsgeschenke oder Kranz- und Blumenspenden, ebenso durch Vermächtnisse oder Erbschaften.

Für die Höhe der Zuwendung für gemeinnützige Zwecke gibt es keine Vorgaben. Sie werden steuerrechtlich unterschiedlich behandelt: Zuwendungen (also Spenden und Mitgliedsbeiträge) können in Höhe bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte eines Steuerpflichtigen als Sonderausgaben abgezogen werden (§ 10 b Abs. 1 S. 1 EStG). Bei einer Zustiftung kann der Zuwendungsgebende einen Höchstbetrag von bis zu einer Million Euro als Sonderausgabenabzug im Jahr der Zuwendung selbst und über den Zeitraum der folgenden neun Jahre verteilt geltend machen (§ 10 b Abs. 1a EStG, § 9 Nr. 5 GewStG).

Bankverbindung für Spenden und Zustiftungen:
Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland
IBAN: DE 13 3705 0299 0000 1268 61