Ausgabe 1-2024 : Februar

Wahlen in Rheinland-Pfalz und im Saarland

Kolping und Handwerk haben eine lange Tradition. In diesem Jahr werden neue Vertreter*innen für die Vollversammlungen der Handwerkskammern Trier, Koblenz und Saarbrücken gewählt.

Veranstaltung von Kolping und HWK Koblenz im Sommer 2023 mit Kolping-Bundesvorstandsmitglied und Vizepräsidentin ihrer Handwerkskammer, Kathrin Zellner.

Der DV Trier ist in den Vollversammlungen der Handwerkskammern Trier, Koblenz und Saarbrücken mit Gesellenvertreter*innen aus unterschiedlichen Gewerbegruppen vertreten. Zu den wichtigsten Aufgaben gehört es dabei, den Haushalt zu genehmigen, die Gebühren- und Beitragsordnung festzulegen und Bildungsvorschriften zu erlassen. Dieses Jahr werden neue Vertreter*innen gewählt, die dann fünf Jahre die Vertretung auf der Arbeitnehmerbank gemeinsam wahrnehmen. Wählbar sind Gesellinnen, Gesellen und Arbeitnehmer*innen mit abgeschlossener Berufsausbildung, sofern sie am Tag der Wahl volljährig sind und in einem Handwerksbetrieb oder einem handwerksähnlichen Betrieb im Bezirk der HWK beschäftigt sind. Die Wahlen finden im Mai und September statt.

Bei der Handwerkskammerwahl wählen Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen per Listenwahl ihre Vertretungen in die Vollversammlung der Kammer. In der Regel stellt sich auf beiden Seiten jeweils eine Liste zur Wahl, die mit Ablauf des Wahltermins gewählt ist. Gemeinsam mit dem DGB stellt das Kolpingwerk Listen für die Arbeitnehmervertreter*innen auf.  Gemeinsam mit dem DGB stellt das Kolpingwerk Listen für die Arbeitnehmervertreter*innen auf. Wer interessiert ist, kontaktiert gerne das Diözesanbüro unter 0651-9941042 oder per E-Mail an julia.semmling(at)kolping-trier.de.


Foto: Jörg Diester/Handwerkskammer Koblenz