Ausgabe 3-2021 : Juli

Lebensrecht auch für Ungeborene!

ZdK-Präsident Sternberg kritisiert Blick auf Schwangerschaftsabbruch im EU-Gesundheitsbericht

Das Europaparlament hat laut einer KNA-Meldung die EU-Staaten aufgefordert, Frauen sichere und legale Abtreibungen zu ermöglichen. Ein absolutes Verbot oder die Verweigerung einer entsprechenden medizinischen Betreuung sei «eine Form von geschlechtsspezifischer Gewalt», hieß es in einer am 24. Juni in Brüssel verabschiedeten Resolution. Auch wenn einzelne Ärzte Schwangerschaftsabbrüche aus Gewissensgründen verweigern könnten, dürfe dies nicht den Zugang zu solchen Dienstleistungen beeinträchtigen. In dem Appell geht es um umfassende Rechte von Mädchen und Frauen auf dem Gebiet der sexuellen und reproduktiven Gesundheit. Unter anderem Kirchenvertreter kritisierten den Text im Vorfeld.

Der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Thomas Sternberg, hatte vorab in einer Erklärung den umfassenden Schutz von Frauen, wie er am 23. Juni in einem Entschließungsantrag des Europarlaments debattiert wurde, begrüßt. Die „Einordnung des Schwangerschaftsabbruchs, der wie ein „Menschenrecht“ behandelt wird, ohne vom Lebensrecht der Ungeborenen zu sprechen“ kritisierte er jedoch scharf. „Der Absatz verkennt den langen gesellschaftlichen Diskurs und die begründeten Kompromisse, die beispielsweise in Deutschland gefunden wurden“, sagte Sternberg im Blick auf den Paragrafen 218 StGB. Das deutsche Strafrecht nenne einen Abbruch klar rechtswidrig, belasse ihn aber unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. Auch in Bezug auf das Europäische Parlament, so der ZdK-Präsident, bleibe sich die Vertretung des deutschen Laienkatholizismus ihrem Auftrag treu, die Sichtachsen auf das Leben zu wahren und sich für den Schutz des Lebens von seinem Beginn an einzusetzen.

ZdK-Präsident Thomas Sternberg

Konkret wurde dem EU-Parlament eine Vorlage zur Abstimmung vorgelegt, die eine Änderung nationaler Regelungen verlangt, zum Beispiel die Auslagerung der Abtreibung aus dem Strafrecht. In dem sogenannten Matic-Bericht werden „sogenannte Gewissensklauseln“ kritisiert, die „Leben und Rechte der Frauen gefährden“. „Auch Gewissensentscheidungen, die aufgrund religiöser Überzeugungen gewonnen wurden, gehören zum Kern einer europäischen Anthropologie, die sich aus der langen Symbiose antiker Vorstellungen mit dem Christentum speist“, erklärte Sternberg.

In Deutschland sei aus der Erkenntnis, dass das Leben nicht gegen die Mutter geschützt werden könne, eine Beratungspflicht eingeführt worden, an der sich der Verein „Donum Vitae“ seit 1999 beteiligt und Hilfen und Chancen für das Kind mit der schwangeren Frau erörtert. „Die Debatte über rechtliche Regelungen zum Abbruch wird nicht sinnvoll geführt, wenn ihr ein radikales Schwarz-Weiß-Denken unterliegt“, sagte Sternberg. So habe es auch die christliche Position des Lebensschutzes in allen Phasen des Lebens, wie sie das ZdK vertrete, schwer, angehört zu werden, „wenn auf der einen Seite radikale selbsternannte ‚Lebensschützer‘ vor ärztlichen Praxen demonstrieren, und auf der anderen Seite gefordert wird, Schwangerschaftsabbrüche vollständig zu legalisieren und die Tötung der Ungeborenen nicht einmal als Problem behandelt wird“. Offenbar gebe es im europäischen Ausschuss für die Rechte der Frauen „keinerlei Sensibilität für einen gesellschaftlichen Kompromiss, wie wir ihn beispielweise in Deutschland gefunden haben.“ Nicht zuletzt im Sinne der Subsidiarität müsse die konkrete Regelungspraxis Gegenstand nationalen Handelns bleiben, so Sternberg.


Bild: Raman Oza/Pixabay, ZdK