Das Europaparlament hat laut einer KNA-Meldung die EU-Staaten aufgefordert, Frauen sichere und legale Abtreibungen zu ermöglichen. Ein absolutes Verbot oder die Verweigerung einer entsprechenden medizinischen Betreuung sei «eine Form von geschlechtsspezifischer Gewalt», hieß es in einer am 24. Juni in Brüssel verabschiedeten Resolution. Auch wenn einzelne Ärzte Schwangerschaftsabbrüche aus Gewissensgründen verweigern könnten, dürfe dies nicht den Zugang zu solchen Dienstleistungen beeinträchtigen. In dem Appell geht es um umfassende Rechte von Mädchen und Frauen auf dem Gebiet der sexuellen und reproduktiven Gesundheit. Unter anderem Kirchenvertreter kritisierten den Text im Vorfeld.
Der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Thomas Sternberg, hatte vorab in einer Erklärung den umfassenden Schutz von Frauen, wie er am 23. Juni in einem Entschließungsantrag des Europarlaments debattiert wurde, begrüßt. Die „Einordnung des Schwangerschaftsabbruchs, der wie ein „Menschenrecht“ behandelt wird, ohne vom Lebensrecht der Ungeborenen zu sprechen“ kritisierte er jedoch scharf. „Der Absatz verkennt den langen gesellschaftlichen Diskurs und die begründeten Kompromisse, die beispielsweise in Deutschland gefunden wurden“, sagte Sternberg im Blick auf den Paragrafen 218 StGB. Das deutsche Strafrecht nenne einen Abbruch klar rechtswidrig, belasse ihn aber unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. Auch in Bezug auf das Europäische Parlament, so der ZdK-Präsident, bleibe sich die Vertretung des deutschen Laienkatholizismus ihrem Auftrag treu, die Sichtachsen auf das Leben zu wahren und sich für den Schutz des Lebens von seinem Beginn an einzusetzen.