Ausgabe 3-2021 : Juli

Damit es nach der Krise wieder aufwärts geht

Endlich. Die Inzidenzzahlen sinken. Urlaub ist wieder möglich. Mit dem Programm „Corona-Auszeit für Familien“ fördert der Bund die Erholung von besonders belasteten Familien. Die Abwicklung der Organisation in sämtlichen Familienferienstätten liegt beim Verband der Kolpinghäuser – auch über die Verbandsgrenzen hinaus.

Wie hier im Erlebnisbibelpark des Vogelbergsdorfs in Herbstein können sich Kinder in den Familienferienstätten austoben und von ihren Belastungen in der Corona-Pandemie erholen.

Am Meer, in den Bergen oder im Wald – Familien können nach dem Ende der coronabedingten Einschränkungen wieder Urlaub machen, und dafür eignen sich die mehr als 80 gemeinnützigen Familienferienstätten sowie zahlreiche Jugendherbergen, die mit dem Zertifikat „Familie“ ausgezeichnet sind. Denn sie liegen meist landschaftlich reizvoll und bieten für Groß und Klein Freizeitaktivitäten und pädagogische Angebote zu fairen Preisen, Gesprächs- und Begegnungsangebote für Eltern sowie Kinderbetreuung inbegriffen. Damit sich selbst Familien mit mittlerem und kleinem Einkommen eine solche Auszeit leisten können, übernimmt das Bundesfamilien­ministe­rium (BMFSFJ) einen Großteil der Aufenthaltskosten.

Für Familien in besonderen Lebenssituationen wie Alleinerziehende, kinderreiche Familien, Familien mit pflegebedürftigen Kindern oder Kindern mit einem Handicap haben die Kolping-Familienferienstätten zudem ein besonderes pädagogisches Programm erarbeitet und die Mitarbeitenden entsprechend geschult. Dafür könnten Zuwendungen aus der Spendenkampagne ZukunftsFest genutzt werden.

Bundesweite Zentralstellenfunktion

Der Bund hat zur Förderung von Familien insgesamt zwei Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Die „Corona-Auszeit für Familien“ wird darüber als Teil des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ finanziert. Bei der finanziellen und organisatorischen Abwicklung wird der Verband der Kolpinghäuser (VKH) eine Zentralstellenfunktion für bundesweit rund 160 Familienferieneinrichtungen übernehmen.

„Bereits seit Herbst 2020 koordinieren wir die Existenzsicherung der gemeinnützigen Einrichtungen der Familienerholung“, sagt Christina Borchert, Geschäftsführerin des VKH und zugleich der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung. „Derzeit ist das politische Augenmerk stark auf die Förderung von Kindern, Jugendlichen und belasteten Familien gerichtet. Die Politik will durch Förderprogramme zeitnah versuchen, den Nachholbedarf aufzufangen – und der VKH wird dieses Vorhaben als starker Partner unterstützen.“

VKH-Geschäftsführerin Christina Borchert

Im Zeitraum von Oktober 2021 bis Dezember 2022 kann Familien, die durch Arbeit, Homeschooling, Kinderbetreuung und andere Verpflichtungen besonders belastet sind, einmalig ein bezuschusster Aufenthalt gewährt werden. Dazu buchen sie den Urlaub in einer Familienferienstätte, die die Zuschüsse monatlich oder quartalsweise für die Familien beim VKH abruft. „Für das Sonderprogramm ‚Aufholen nach Corona‘ stocken wir in den nächsten Wochen unser Personal um sechs Stellen auf. Diese neue Infrastruktur im VKH wird aus den Mitteln gefördert, die die Bundesregierung ab den Herbstferien 2021 zur Verfügung stellt“, erläutert Borchert.

Die sieben Kolping-Familienferienstätten

  1. Ferienland Salem, Gorschendorf
  2. Ferienparadies Pferdeberg, Duderstadt
  3. Vogelbergsdorf, Herbstein
  4. Kolping Haus Bayerischer Wald, Lam
  5. Allgäuhaus, Wertach
  6. Haus Chiemgau, Teisendorf
  7. Haus Zauberberg, Pfronten

Mehr Informationen unter: www.kolpinghaeuser.de

Die Fördergelder in Höhe von insgesamt 10 Millionen Euro für das laufende Jahr und noch einmal 40 Millionen Euro für 2022 ruft der VKH beim Bundesverwaltungsamt ab. Zuvor muss mit jeder Familienferienstätte eine eigene Preiskalkulation durchgeführt werden, weil sie unterschiedliche Preismodelle haben. Um die Angebote einsehen und prüfen zu können und die Familienferienstätten zu beraten, sind zwei Stellen vorgesehen.

Außerdem wird das neue Team beim VKH für Abrechnung, Mittelabruf und den Transfer der Leistungen zuständig sein. Zwei weitere Mitarbeitende werden sich rund um die Uhr um Anfragen von Familien kümmern.

Große Nachfrage nach Familienurlaub

Doch nicht nur der Bund stellt Gelder bereit. Auch die verschiedenen Bundesländer beteiligen sich an der Förderung von Kindern und Jugendlichen. NRW hat beispielsweise für ein Sonderprogramm eine Milliarde Euro im Nachtragshaushalt vorgesehen: 1.000 Familien sollen eine Woche Urlaub vorrangig in den Familienferienstätten in NRW machen können. Die Nachfrage ist riesig groß. „Gerade nach den letzten Monaten der Corona-Pandemie bedarf es vieler Erholungsmaßnahmen für Menschen mit besonderen Lebensumständen, die unsere Familienferienstätten nun gerne mit Hilfe des Sonderprogramms erfüllen“, so Borchert.


Fotos: Kolpingferiendorf Herbstein gemeinnützige GmbH, Verband der Kolpinghäuser