Ausgabe 4-2021 : Oktober

Ja zum Einmalbetrag

Sabine und Werner Stoffers sind seit 1997 Mitglieder der Kolpingsfamilie Oelde. Gemeinsam mit ihren drei erwachsenen Kindern haben sie in diesem Jahr den Einmalbetrag gezahlt.

Werner und Sabine Stoffers mit Edgar Abitekanzia: Die Stoffers schätzen das internationale Engagement des Verbandes.

Anstatt eines jährlichen Beitrags können Mitglieder auch eine einmalige Zustiftung an die Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland zahlen. Gegen eine Zustiftung von 1.500 Euro erfolgt eine unbegrenzte Beitragsfreistellung. Ehepaare zahlen einmalig 2.250 Euro. Die Zustiftung kann auch auf drei Jahresraten verteilt werden.

„Wir sind 1997 nach mehrjähriger Abwesenheit wieder in unsere Heimatstadt Oelde zurückgekehrt. Eine Freundin erzählte uns von den Familienkreisen der Kolpingsfamilie. Dieses Angebot half uns, in unserer neuen familiären Situation Kontakt zu Gleichgesinnten zu knüpfen und veranlasste uns, Mitglied der Kolpingsfamilie Oelde zu werden. Die Angebote der Kolpingsfamilie haben uns schnell von der Idee Kolpings überzeugt und uns dazu bewegt, im Vorstand Verantwortung zu übernehmen. Auch unsere mittlerweile erwachsenen Kinder haben den Kontakt zur Kolpingsfamilie nie verloren und sind im Vorstand der Kolpingjugend aktiv. Da uns auch die Partnerschaftsarbeit am Herzen liegt, sind wir seit einigen Jahren auf Diözesanebene im Fachausschuss für Internationalität und Eine Welt tätig. 2016/2017 nahmen wir Edgar Abitekanzia von der Uganda Kolping Society als Gast während seines freiwilligen sozialen Jahres auf. Seitdem gehört Edgar zur Familie. Aufgrund all der positiven Erlebnisse mit Kolping wollen wir mit dem Einmalbetrag die Arbeit des Verbands nachhaltig unterstützen.“ Mit der Zustiftung wird ein Kapitalstock aufgebaut. Von den Erträgen zahlt die Stiftung stellvertretend für das Mitglied, unter anderem an die Kolpingsfamilie (15 Euro pro Einzelperson, 22,50 Euro pro Ehepaar) und an das Kolpingwerk einen Zuschuss. Da der Einmalbetrag eine Zuwendung an die Gemeinschaftsstiftung ist, kann er steuerlich geltend gemacht werden.  

Svenja Thomas, Spendenkommunikation
Tel. (0221) 20701-205
Email: svenja.thomas(at)kolping.de

Kolpingmitglieder und Freunde spenden und stiften

Es gibt viele Möglichkeiten, Gutes zu tun. Eine davon: spenden oder stiften. Das Kolpingwerk Deutschland hat vor 15 Jahren eine Stiftung gegründet. Inzwischen entdecken immer mehr Mitglieder die Möglichkeit, die Verbandsarbeit langfristig abzusichern. Die Gemeinschaftsstiftung des Kolpingwerkes Deutschland sucht Unterstützerinnen und Unterstützer für beispielhafte Projekte in den vier Handlungsfeldern Junge Menschen, Arbeitswelt, Eine Welt und Familie. In jedem Heft stellen wir eines dieser Projekte vor. Die Gemeinschaftsstiftung kann vielfältig und ideenreich unterstützt werden, zum Beispiel durch Verzicht auf Geburtstags- und Jubiläumsgeschenke oder Kranz- und Blumenspenden, ebenso durch Vermächtnisse oder Erbschaften.

Für die Höhe der Zuwendung für gemeinnützige Zwecke gibt es keine Vorgaben. Sie werden steuerrechtlich unterschiedlich behandelt: Zuwendungen (also Spenden und Mitgliedsbeiträge) können in Höhe bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte eines Steuerpflichtigen als Sonderausgaben abgezogen werden (§ 10 b Abs. 1 S. 1 EStG). Bei einer Zustiftung kann der Zuwendungsgebende einen Höchstbetrag von bis zu einer Million Euro als Sonderausgabenabzug im Jahr der Zuwendung selbst und über den Zeitraum der folgenden neun Jahre verteilt geltend machen (§ 10 b Abs. 1a EStG, § 9 Nr. 5 GewStG).

Bankverbindung für Spenden und Zustiftungen: 
Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland
IBAN: DE 13 3705 0299 0000 1268 61

Foto: privat