In der Regel wird es von Seiten des Arbeitgebers bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt, wenn die Arbeitszeit aus konjunkturellen Gründen gekürzt werden muss. Das ist im Rahmen der Corona-Pandemie der Fall, da zeitweise fast alle Geschäfte schließen und viele Betriebe ihre Produktion reduzieren mussten.
Durch das Kurzarbeitergeld wird gewährt, dass Beschäftigte in den ersten drei Monaten ihrer Kurzarbeit 60 beziehungsweise 67 Prozent ihres Nettoeinkommens erhalten, wenn sie Kinder haben. Danach steigt die Höhe des ausgezahlten Lohnersatzes sogar, wie von der Bundesregierung im Mai beschlossen wurde. Langfristig schützt Kurzarbeitergeld aber nicht auf jeden Fall vor Arbeitslosigkeit: Es ist eine kurzfristig angedachte Lohnersatzleistung, die in einer schweren gesamtwirtschaftlichen Schieflage Arbeitsplätze sichert. Wenn der Betrieb, bei dem man beschäftigt ist, langfristig jedoch nicht aus eigener Kraft wieder am Marktgeschehen teilnehmen kann, dann ist der Verlust des Arbeitsplatzes trotz Kurzarbeit nicht ausgeschlossen.
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