Denn die Pandemie erfordert zusätzliche Aufwendungen, zum Beispiel für die stationäre Behandlung von Patientinnen und Patienten. Durch Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit sinken aber auch die Einnahmen in den übrigen Zweigen der Sozialversicherung. Erschwerend kommt hinzu, dass die Steuereinnahmen des Staates deutlich gesunken sind. Von diesen dient ein guter Teil zur ergänzenden Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung.
Daneben drückt nach wie vor der demografische Wandel auf die Tragfähigkeit der sozialen Sicherungssysteme. Eine baldige Mehrbelastung der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler scheint damit auf den ersten Blick unausweichlich. Doch in der Politik wird bereits über eine „Sozialgarantie 2022“ diskutiert, um dies zu verhindern und die Sozialversicherungsbeiträge bei maximal 40 Prozent der Bruttolöhne zu deckeln. Zumindest bis zum nächsten Jahr.
So kommen Politik und Gesellschaft nicht an der Erkenntnis vorbei, dass die finanziellen Belastungen für die Sozialversicherung durch die Pandemie zwar beschleunigt werden. Letztlich bilden coronabedingte Mehrausgaben aber nur einen Teil der Wirklichkeit ab. So lässt sich ein Großteil der für 2021 veranschlagten Mehrausgaben im öffentlichen Gesundheitssystem gar nicht auf die Pandemie zurückführen. Es geht vielmehr um die Finanzierung von politisch forcierten Leistungsverbesserungen, die in der laufenden Legislaturperiode beschlossen wurden. Eine Ausweitung von Leistungen des Gesundheitssystems, die unter anderem auch auf die Herausforderungen und Möglichkeiten der Digitalisierung reagieren, verbessern die Situation der Versicherten.
Leistungsverbesserungen lassen sich angesichts immer wiederkehrender Krisen aber nur sichern, wenn die Sozialpolitik der Zukunft vorausschauend auf die Auswirkungen des demografischen Wandels reagiert. Dazu gehören mit Blick auf die Bereiche Rente und Pflege unangenehme Debatten: Braucht es nach 2031 eine weitere Anhebung des Renteneintrittsalters? Bedarf es einer Erweiterung der Steuerfinanzierung von Sozialleistungen? Müssen neben Erwerbseinkommen weitere Einkunftsarten in die Finanzierung der sozialen Sicherung einbezogen werden?
Dies sind unangenehme Fragen. Nach der Bundestagswahl müssen sie allerdings dringend aufgegriffen werden. Denn sie bedürfen einer Antwort.
Foto: Gerd Altmann/pixabay
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